Fahrproben dienen der exakten Festlegung von technischen Veränderungen der Fahrzeuge mit dem Ziel, dass der Antragsteller ein Fahrzeug einwandfrei bedienen kann. Fahrproben können auch im Rahmen von Fahreignungsüberprüfungen angeboten werden. Fahrproben sind nicht zu vergleichen mit praktischen Übungen zur Erlangung des Führerscheines, sondern sie dienen dem Zweck, dass der gehandicapte Fahrzeugführer nachweisen kann, dass das modifizierte Fahrzeug von ihm einwandfrei geführt werden kann.